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Vermieterkündigung: berechtigtes Interesse

§ 573 BGB verlangt für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Der konkrete Grund und seine tatsächlichen Umstände müssen getrennt von der Kündigungsform und der Frist geprüft werden.

Einordnung

Diese Frage zuerst trennen

Lesen Sie den Mietvertrag, die beabsichtigte Nutzung und die Belege für den Grund. Eine bloße Veräußerung oder der Wunsch nach höherer Miete tragen die Entscheidung nicht automatisch.

Fiktiver Fall: Ein Eigentümer möchte nach einem Verkauf kündigen. Die Verwaltung erklärt, dass der Verkauf allein kein fertiger Kündigungsgrund ist, und verweist für einen echten Einzelfall an rechtliche Prüfung.

Gesetzliche Grundlagen: § 573 BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer Weg von Unterlagen und Sachverhalt zur rechtlichen Einordnung.
Entscheidungsweg für einen fiktiven Mietvorgang; keine Einzelfallfreigabe.

Welcher Fall liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
Grund konkretTatsachen und Norm zuordnenRechtlich prüfen lassen
Nur VerkaufswunschInteresse nicht unterstellenKeine Kündigung vorbereiten
Grund geprüftForm und Frist getrennt prüfenUnterlagen dokumentieren

Fehlerfall: Allgemeine Unzufriedenheit oder Verkaufsabsicht als automatischen Kündigungsgrund ausgeben.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Grund konkret

Tatsachen und Norm zuordnen.

02

Nur Verkaufswunsch

Interesse nicht unterstellen.

03

Grund geprüft

Form und Frist getrennt prüfen.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Grund konkret

    Tatsachen und Norm zuordnen.

  2. 02

    Nur Verkaufswunsch

    Interesse nicht unterstellen.

  3. 03

    Grund geprüft

    Form und Frist getrennt prüfen.

  4. 04

    Ergebnis dokumentieren

    Offene Belege, zuständige Person und nächsten Termin festhalten.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Tatsachen und Norm zuordnen
  • Interesse nicht unterstellen
  • Form und Frist getrennt prüfen
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Was ist der erste Prüfpunkt?

Lesen Sie den Mietvertrag, die beabsichtigte Nutzung und die Belege für den Grund. Eine bloße Veräußerung oder der Wunsch nach höherer Miete tragen die Entscheidung nicht automatisch.

Welcher Fehler ist besonders wichtig?

Allgemeine Unzufriedenheit oder Verkaufsabsicht als automatischen Kündigungsgrund ausgeben.

Was geschieht bei offenen Angaben?

Unterlagen und tatsächlichen Zugang nachfordern. Eine Erklärung, Zahlung oder Zustimmung wird nicht automatisch ausgelöst.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.