Grund konkret
Tatsachen und Norm zuordnen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
§ 573 BGB verlangt für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Der konkrete Grund und seine tatsächlichen Umstände müssen getrennt von der Kündigungsform und der Frist geprüft werden.
Lesen Sie den Mietvertrag, die beabsichtigte Nutzung und die Belege für den Grund. Eine bloße Veräußerung oder der Wunsch nach höherer Miete tragen die Entscheidung nicht automatisch.
Fiktiver Fall: Ein Eigentümer möchte nach einem Verkauf kündigen. Die Verwaltung erklärt, dass der Verkauf allein kein fertiger Kündigungsgrund ist, und verweist für einen echten Einzelfall an rechtliche Prüfung.
Gesetzliche Grundlagen: § 573 BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Grund konkret | Tatsachen und Norm zuordnen | Rechtlich prüfen lassen |
| Nur Verkaufswunsch | Interesse nicht unterstellen | Keine Kündigung vorbereiten |
| Grund geprüft | Form und Frist getrennt prüfen | Unterlagen dokumentieren |
Fehlerfall: Allgemeine Unzufriedenheit oder Verkaufsabsicht als automatischen Kündigungsgrund ausgeben.
Tatsachen und Norm zuordnen.
Interesse nicht unterstellen.
Form und Frist getrennt prüfen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Tatsachen und Norm zuordnen.
Interesse nicht unterstellen.
Form und Frist getrennt prüfen.
Offene Belege, zuständige Person und nächsten Termin festhalten.
Lesen Sie den Mietvertrag, die beabsichtigte Nutzung und die Belege für den Grund. Eine bloße Veräußerung oder der Wunsch nach höherer Miete tragen die Entscheidung nicht automatisch.
Allgemeine Unzufriedenheit oder Verkaufsabsicht als automatischen Kündigungsgrund ausgeben.
Unterlagen und tatsächlichen Zugang nachfordern. Eine Erklärung, Zahlung oder Zustimmung wird nicht automatisch ausgelöst.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.