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Vermietete Wohnung verkauft: Was wird übergeben?

Der Verkauf beendet das bestehende Mietverhältnis nicht. Für die Verwaltung müssen Eigentumsübergang, Mieteingänge und Sicherheit lückenlos zugeordnet sein.

Einordnung

Die entscheidende Trennung

§ 566 BGB regelt den Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem während der Eigentumsübertragung bestehenden Mietverhältnis, wenn vermieteter Wohnraum nach Überlassung veräußert wird. § 566a betrifft die vom Mieter geleistete Sicherheit: Der Erwerber tritt in Rechte und Pflichten daraus ein; kann der Mieter die Sicherheit beim Erwerber nicht erlangen, bleibt der Veräußerer zur Rückgewähr verpflichtet. Der konkrete Übergangszeitpunkt, Zahlungsanweisungen und Kautionsbestand werden aus Grundbuch-/Notarstand und Mietakte geprüft; eine bloße Verkaufsankündigung genügt nicht.

Fiktiver Fall: Die Käuferin übernimmt eine vermietete Wohnung. Im Exposé steht eine Kaution, doch der Kontoauszug zeigt einen anderen Betrag. Vor einer neuen Zahlungsinformation an den Mieter werden Eigentumsübergang, Mietvertrag, letzte Mieteingänge und tatsächliche Sicherheitsanlage abgeglichen. Der offene Kautionsunterschied wird nicht als erledigt markiert.

Gesetzliche Grundlagen: § 566 BGB; § 566a BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematische vier Schritte von Objekt und Vertrag über Vorgang und Zuständigkeit bis zum dokumentierten Ergebnis.
Die Skizze ordnet Unterlagen und Entscheidung, ohne eine Rechtsfolge vorwegzunehmen.

Welche Lage liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
Verkauf angekündigtTatsächlichen Eigentumsübergang belegenMietvertragsstand zuordnen
Mieteingang wechseltZeitraum und Zahlungskonto abstimmenMieterinformation auf geprüfte Daten stützen
Kaution widersprüchlichBetrag und Anlage nachweisenÜbergabe- und Haftungsfrage klären

Fehlerfall: Aus einem Kaufdatum allein den Zahlungsempfänger oder den Kautionssaldo neu festlegen.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Verkauf angekündigt

Tatsächlichen Eigentumsübergang belegen

02

Mieteingang wechselt

Zeitraum und Zahlungskonto abstimmen

03

Kaution widersprüchlich

Betrag und Anlage nachweisen

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Verkauf angekündigt

    Mietvertragsstand zuordnen

  2. 02

    Mieteingang wechselt

    Mieterinformation auf geprüfte Daten stützen

  3. 03

    Kaution widersprüchlich

    Übergabe- und Haftungsfrage klären

  4. 04

    Ergebnis festhalten

    Eine Übergabeliste für Mietvertrag, Eigentumsdatum, Zahlungen und Kaution.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Mietvertragsstand zuordnen
  • Mieterinformation auf geprüfte Daten stützen
  • Übergabe- und Haftungsfrage klären
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Braucht es einen neuen Mietvertrag?

§ 566 BGB sieht den Eintritt des Erwerbers in das bestehende Mietverhältnis vor.

Geht die Kaution automatisch als Geld ein?

Rechtsposition und tatsächlicher Geldtransfer müssen getrennt geprüft werden.

Ist der Verkäufer nach Übergang immer frei?

§ 566a nennt eine fortbestehende Rückgewährpflicht unter bestimmten Umständen.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.