Verkauf angekündigt
Tatsächlichen Eigentumsübergang belegen
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Der Verkauf beendet das bestehende Mietverhältnis nicht. Für die Verwaltung müssen Eigentumsübergang, Mieteingänge und Sicherheit lückenlos zugeordnet sein.
§ 566 BGB regelt den Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem während der Eigentumsübertragung bestehenden Mietverhältnis, wenn vermieteter Wohnraum nach Überlassung veräußert wird. § 566a betrifft die vom Mieter geleistete Sicherheit: Der Erwerber tritt in Rechte und Pflichten daraus ein; kann der Mieter die Sicherheit beim Erwerber nicht erlangen, bleibt der Veräußerer zur Rückgewähr verpflichtet. Der konkrete Übergangszeitpunkt, Zahlungsanweisungen und Kautionsbestand werden aus Grundbuch-/Notarstand und Mietakte geprüft; eine bloße Verkaufsankündigung genügt nicht.
Fiktiver Fall: Die Käuferin übernimmt eine vermietete Wohnung. Im Exposé steht eine Kaution, doch der Kontoauszug zeigt einen anderen Betrag. Vor einer neuen Zahlungsinformation an den Mieter werden Eigentumsübergang, Mietvertrag, letzte Mieteingänge und tatsächliche Sicherheitsanlage abgeglichen. Der offene Kautionsunterschied wird nicht als erledigt markiert.
Gesetzliche Grundlagen: § 566 BGB; § 566a BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Verkauf angekündigt | Tatsächlichen Eigentumsübergang belegen | Mietvertragsstand zuordnen |
| Mieteingang wechselt | Zeitraum und Zahlungskonto abstimmen | Mieterinformation auf geprüfte Daten stützen |
| Kaution widersprüchlich | Betrag und Anlage nachweisen | Übergabe- und Haftungsfrage klären |
Fehlerfall: Aus einem Kaufdatum allein den Zahlungsempfänger oder den Kautionssaldo neu festlegen.
Tatsächlichen Eigentumsübergang belegen
Zeitraum und Zahlungskonto abstimmen
Betrag und Anlage nachweisen
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Mietvertragsstand zuordnen
Mieterinformation auf geprüfte Daten stützen
Übergabe- und Haftungsfrage klären
Eine Übergabeliste für Mietvertrag, Eigentumsdatum, Zahlungen und Kaution.
§ 566 BGB sieht den Eintritt des Erwerbers in das bestehende Mietverhältnis vor.
Rechtsposition und tatsächlicher Geldtransfer müssen getrennt geprüft werden.
§ 566a nennt eine fortbestehende Rückgewährpflicht unter bestimmten Umständen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.