Wohnung zurückgegeben
Rückerhalt und Zustand dokumentieren
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Nach der Rückgabe der Wohnung ist die Kaution nicht einfach ein frei verfügbarer Topf. Forderungen, Nachweise und Fristen müssen getrennt geprüft werden.
§ 551 BGB begrenzt und regelt die Mietsicherheit bei Wohnraummiete, einschließlich Anlagepflichten. § 548 BGB betrifft die sechsmonatige Verjährung bestimmter Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache ab Rückerhalt. Diese Vorschrift setzt gerade keine allgemeine Frist für die Auszahlung der Kaution. Für die Abrechnung sind Übergabezustand, belegte Forderungen, noch erwartete Betriebskosten, Kautionsbestand und angemessene Prüfzeit anhand des Einzelfalls auseinanderzuhalten.
Fiktiver Fall: Nach Auszug werden zwei Kratzer fotografiert, eine Nebenkostenabrechnung steht noch aus. Die Verwaltung hält den Rückgabetag, das Übergabeprotokoll, den tatsächlichen Kautionssaldo und konkret mögliche Ansprüche fest. Sie bezeichnet den Tag sechs Monate später nicht als automatische Auszahlungspflicht oder als Freibrief für einen pauschalen Einbehalt.
Gesetzliche Grundlagen: § 551 BGB; § 548 BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Wohnung zurückgegeben | Rückerhalt und Zustand dokumentieren | Mögliche Ersatzansprüche prüfen |
| Kaution vorhanden | Anlage, Zinsen und Zahlungen abgleichen | Kautionsbestand belegen |
| Offene Abrechnung | Forderungen und notwendige Reserve begründen | Restbetrag und Prüfzeit einzelfallbezogen klären |
Fehlerfall: § 548 als pauschale gesetzliche Auszahlungsfrist der Kaution ausgeben.
Rückerhalt und Zustand dokumentieren
Anlage, Zinsen und Zahlungen abgleichen
Forderungen und notwendige Reserve begründen
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Mögliche Ersatzansprüche prüfen
Kautionsbestand belegen
Restbetrag und Prüfzeit einzelfallbezogen klären
Eine Kautionsübersicht mit Bestand, Anspruchsgrund und offener Abrechnung.
Nein. Die Norm betrifft die Verjährung bestimmter Ersatzansprüche des Vermieters.
Ein Einbehalt braucht einen konkret prüfbaren Grund und angemessenen Umfang.
Kautionssaldo, belegte Ansprüche, offene Posten und der weitere Prüfstand.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.