Saldo unklar
Mietkonto und Bankeingänge abgleichen
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Vor einer Mahnung oder weiterem rechtlichem Schritt muss der Saldo stimmen. Buchungsdatum, Fälligkeit und Zuordnung sind nicht dasselbe.
§ 556b BGB regelt die Fälligkeit der Miete, grundsätzlich zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts. § 543 BGB enthält Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, darunter bestimmte Zahlungsrückstände; daneben sind weitere Umstände und gesetzliche Regeln relevant. Aus einem offenen Buchungsposten folgt weder automatisch Verzug noch Kündigungsrecht. Zahlungen, Minderungen, Verrechnungen und Zuordnungsfehler müssen im konkreten Mietkonto nachvollzogen werden.
Fiktiver Fall: Das Konto zeigt zwei offene Monatsmieten. Eine Zahlung wurde jedoch auf eine alte Betriebskostennachforderung gebucht, eine weitere ging kurz nach dem Kontoauszug ein. Die Verwaltung stellt Vertragsmiete, Fälligkeiten, Zahlungen und Zuordnung monatsweise gegenüber. Erst der geprüfte Stand geht in eine rechtliche Bewertung.
Gesetzliche Grundlagen: § 556b BGB; § 543 BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Saldo unklar | Mietkonto und Bankeingänge abgleichen | Zahlungszuordnung korrigieren |
| Fälligkeit fraglich | Vertrag und § 556b heranziehen | Zeitpunkt je Monat festhalten |
| Kündigung erwogen | Höhe, Dauer und weitere Umstände prüfen | Rechtsprüfung vor Erklärung |
Fehlerfall: Aus einem offenen Softwareposten automatisch Verzug oder eine Kündigungsbefugnis ableiten.
Mietkonto und Bankeingänge abgleichen
Vertrag und § 556b heranziehen
Höhe, Dauer und weitere Umstände prüfen
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Zahlungszuordnung korrigieren
Zeitpunkt je Monat festhalten
Rechtsprüfung vor Erklärung
Ein monatsbezogener Zahlungsspiegel statt einer ungeprüften Gesamtsumme.
Nein. Buchungsfehler, Zahlungen und Verrechnungen müssen geprüft werden.
§ 556b BGB nennt den Beginn, spätestens den dritten Werktag des Zeitabschnitts.
Eine Kündigung erfordert die konkreten gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sowie rechtliche Prüfung.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.