Berechtigung
Mitteilung über den Wechsel, Grundbuchstand und benötigte Nachweise werden getrennt erfasst. Zugang und Stimmrecht nicht aus einem bloßen Kaufdatum ableiten.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Kaufdatum allein ist kein vollständiger Verwaltungsstichtag. Für eine saubere Umstellung müssen Berechtigung, Mitteilungen, Zahlungen und offene Vorgänge nachvollziehbar zugeordnet werden.
Wer gegenüber der Gemeinschaft als Eigentümer handelt, ist anhand der konkreten Eigentumslage zu prüfen. Übergabedatum, Besitzübergang und Grundbuchstand können auseinanderfallen. § 28 WEG regelt Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht, löst aber die vertragliche Verteilung zwischen Verkäufer und Käufer nicht pauschal.
Dieser Ratgeber behandelt den operativen Übergang. Er berechnet keine individuellen Ansprüche aus einem Kaufvertrag und ersetzt keine Prüfung der Eigentums- und Zahlungspflichten im Einzelfall.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht; § 18 WEG: Verwaltung und Einsicht. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Mitteilung über den Wechsel, Grundbuchstand und benötigte Nachweise werden getrennt erfasst. Zugang und Stimmrecht nicht aus einem bloßen Kaufdatum ableiten.
Vorschüsse, offene Forderungen und Abrechnungsjahr werden mit Stichtag dokumentiert. Vertragliche Verrechnungen der Parteien bleiben eine eigene Ebene.
Beschlüsse, Maßnahmen, Rückfragen und Kontakte werden dem Objekt zugeordnet. Offene Punkte erhalten eine verantwortliche Stelle.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Beteiligte, Einheit, Datum und vorliegende Nachweise aufnehmen.
Berechtigung und jeweils gültigen Verwaltungsstand anhand geeigneter Unterlagen klären.
Zahlungsstand, offene Beschlüsse, Termine und Dokumente geordnet auflisten.
Änderungen mit Wirksamkeitsdatum und Quelle dokumentieren; offene Fragen separat führen.
Nein. Kaufvertrag, Besitzübergang und Eigentumsstellung können zeitlich auseinanderliegen. Die maßgebliche Berechtigung muss konkret geprüft werden.
Das lässt sich aus einer allgemeinen Übergabeliste nicht rechtssicher beantworten. Forderungsgrund, Eigentumsstand und Vereinbarungen zwischen den Parteien sind getrennt zu prüfen.
Eine Übersicht zu Ansprechpartnern, Beschlüssen, laufenden Maßnahmen, Vorschüssen und offenen Fragen, jeweils mit Quelle und Stand.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.