Geldkaution?
Art und vereinbarten Betrag prüfen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Eine vereinbarte Geldkaution muss der Mieter nach § 551 Absatz 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten dürfen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Zuerst wird die zulässige Höchstgrenze nach § 551 Absatz 1 sowie die Art der Sicherheit geprüft. Danach wird der vereinbarte Geldbetrag in drei gleiche monatliche Teilzahlungen aufgeteilt. Für den Zahlungsstand zählen tatsächliche Eingänge; eine ausstehende spätere Rate ist nicht schon bei Übergabe automatisch überfällig.
Fiktiver Fall: Bei Schlüsselübergabe ist die erste von drei Kautionsraten eingegangen. Die Verwaltung dokumentiert den Zahlungseingang und die zwei folgenden Fälligkeiten getrennt. Sie bezeichnet die Kaution weder als vollständig erhalten noch verlangt sie die restlichen Raten sofort.
Gesetzliche Grundlagen: § 551 Absatz 2 BGB. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Mietbeginn | Erste Teilzahlung prüfen | Eingang dokumentieren |
| Folgende Mietzahlung | Nächste Teilzahlung prüfen | Soll und Ist abgleichen |
| Betrag oder Art unklar | Vertrag und Höchstgrenze prüfen | keine pauschale Forderung |
Fehlerfall: Die gesamte Geldkaution bei Wohnungsübergabe als sofort fällig behandeln, obwohl § 551 Absatz 2 die Zahlung in drei Raten erlaubt.
Art und vereinbarten Betrag prüfen.
Fälligkeit nach Beginn und Folgemieten festhalten.
Eingänge getrennt vom Soll dokumentieren.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Kautionsart, Betrag und Mietbeginn festhalten.
Drei gleiche Monatsraten terminieren.
Soll und Ist je Rate dokumentieren.
Erst nach Fälligkeit als offenen Vorgang behandeln.
§ 551 Absatz 2 BGB erlaubt drei gleiche monatliche Teilzahlungen.
Zu Beginn des Mietverhältnisses; die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.
Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt muss getrennt betrachtet werden.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.