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Mietkaution: Drei Raten und Zahlungsstand prüfen

Eine vereinbarte Geldkaution muss der Mieter nach § 551 Absatz 2 BGB in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten dürfen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

Einordnung

Vertragsbetrag und Ratenplan trennen

Zuerst wird die zulässige Höchstgrenze nach § 551 Absatz 1 sowie die Art der Sicherheit geprüft. Danach wird der vereinbarte Geldbetrag in drei gleiche monatliche Teilzahlungen aufgeteilt. Für den Zahlungsstand zählen tatsächliche Eingänge; eine ausstehende spätere Rate ist nicht schon bei Übergabe automatisch überfällig.

Fiktiver Fall: Bei Schlüsselübergabe ist die erste von drei Kautionsraten eingegangen. Die Verwaltung dokumentiert den Zahlungseingang und die zwei folgenden Fälligkeiten getrennt. Sie bezeichnet die Kaution weder als vollständig erhalten noch verlangt sie die restlichen Raten sofort.

Gesetzliche Grundlagen: § 551 Absatz 2 BGB. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer Entscheidungsweg von Unterlagen über Prüfung zur Entscheidung.
Die konkrete Entscheidung hängt von Vertrag und Sachverhalt ab.

Was ist heute fällig?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
MietbeginnErste Teilzahlung prüfenEingang dokumentieren
Folgende MietzahlungNächste Teilzahlung prüfenSoll und Ist abgleichen
Betrag oder Art unklarVertrag und Höchstgrenze prüfenkeine pauschale Forderung

Fehlerfall: Die gesamte Geldkaution bei Wohnungsübergabe als sofort fällig behandeln, obwohl § 551 Absatz 2 die Zahlung in drei Raten erlaubt.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Geldkaution?

Art und vereinbarten Betrag prüfen.

02

Drei Raten?

Fälligkeit nach Beginn und Folgemieten festhalten.

03

Tatsächlich bezahlt?

Eingänge getrennt vom Soll dokumentieren.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Vertrag lesen

    Kautionsart, Betrag und Mietbeginn festhalten.

  2. 02

    Ratenplan ableiten

    Drei gleiche Monatsraten terminieren.

  3. 03

    Zahlungseingänge abgleichen

    Soll und Ist je Rate dokumentieren.

  4. 04

    Offene Rate prüfen

    Erst nach Fälligkeit als offenen Vorgang behandeln.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Mietvertrag mit Kautionsabrede
  • Ratenplan nach § 551 Absatz 2
  • Nachweis tatsächlicher Zahlungseingänge
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Muss die gesamte Geldkaution bei Übergabe vorliegen?

§ 551 Absatz 2 BGB erlaubt drei gleiche monatliche Teilzahlungen.

Wann wird die erste Rate fällig?

Zu Beginn des Mietverhältnisses; die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen.

Ist eine spätere Rate am ersten Tag bereits rückständig?

Der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt muss getrennt betrachtet werden.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.