Umwandlung und Verkauf
Zeitpunkte und Erwerber klären.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
§ 577a BGB kann die Berufung eines Erwerbers auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung nach Umwandlung und Veräußerung zeitweise ausschließen. Die Grundfrist und eine mögliche längere Landesfrist hängen von Fall und Gebiet ab.
Stellen Sie Überlassung, Umwandlung, Verkauf, Erwerberkonstellation und Gebietsverordnung in eine Zeitfolge. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die besondere Sperre zusätzlich zu allgemeinen Kündigungsregeln zu prüfen ist.
Fiktiver Fall: Eine vermietete Wohnung wird umgewandelt und später verkauft. Der Erwerber erwägt Eigenbedarf. Die Verwaltung prüft die gesetzlichen Zeitpunkte und die für den Ort geltende Verordnung, bevor ein Kündigungsentwurf entsteht.
Gesetzliche Grundlagen: § 577a BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Umwandlung und Verkauf | Zeitpunkte und Erwerber klären | § 577a prüfen |
| Gebiet benannt | Landesverordnung nachlesen | Mögliche längere Frist prüfen |
| Sachverhalt offen | Grund und Zeitpunkt belegen | Keine Kündigung freigeben |
Fehlerfall: Drei Jahre ohne Gebiets- und Fallprüfung als bundesweit stets abschließende Frist nennen.
Zeitpunkte und Erwerber klären.
Landesverordnung nachlesen.
Grund und Zeitpunkt belegen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Zeitpunkte und Erwerber klären.
Landesverordnung nachlesen.
Grund und Zeitpunkt belegen.
Belege, offene Rechtsfrage und zuständige Person festhalten.
Stellen Sie Überlassung, Umwandlung, Verkauf, Erwerberkonstellation und Gebietsverordnung in eine Zeitfolge. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die besondere Sperre zusätzlich zu allgemeinen Kündigungsregeln zu prüfen ist.
Drei Jahre ohne Gebiets- und Fallprüfung als bundesweit stets abschließende Frist nennen.
Nein. Die allgemeine Norm ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts und der zuständigen Person.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.