Staffel genannt
Schriftform und Eurobeträge je Stufe lesen
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Beide Modelle können im Mietvertrag stehen, funktionieren aber verschieden. Eine Änderung darf nicht aus einer allgemeinen Prozentzahl abgeleitet werden.
§ 557a BGB verlangt bei einer Staffelmiete schriftliche Vereinbarung, in der die jeweilige Miete oder Erhöhung als Geldbetrag ausgewiesen ist; die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. § 557b BGB knüpft die Indexmiete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland und stellt Anforderungen an Erklärung, Berechnung und Zeitabstand. Vertrag, bisherige Änderungsdaten und gesetzliche Grenzen sind vor einem Schreiben zu prüfen. Andere Erhöhungswege dürfen nicht stillschweigend mit dem vereinbarten Modell vermischt werden.
Fiktiver Fall: Im Vertrag steht „jährliche Anpassung“, daneben eine Tabelle mit Eurobeträgen. Bevor eine neue Forderung verschickt wird, wird geklärt, ob eine wirksame Staffelmiete vereinbart wurde oder die Zeile nur eine Absichtserklärung ist. Bei Indexmiete würden Ausgangsindex, Vergleichsindex und Textformerklärung benötigt.
Gesetzliche Grundlagen: § 557a BGB; § 557b BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Staffel genannt | Schriftform und Eurobeträge je Stufe lesen | Wirksamkeit und nächsten Zeitpunkt prüfen |
| Index genannt | Indexbasis, letzte Erklärung und Datenstand prüfen | Neue Berechnung nachvollziehbar erklären |
| Vertrag widersprüchlich | Modell und bisherige Forderungen abgleichen | Rechtlich prüfen, nicht addieren |
Fehlerfall: Beide Mechanismen automatisch kumulieren oder ohne Vertragsprüfung neue Beträge versenden.
Schriftform und Eurobeträge je Stufe lesen
Indexbasis, letzte Erklärung und Datenstand prüfen
Modell und bisherige Forderungen abgleichen
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Wirksamkeit und nächsten Zeitpunkt prüfen
Neue Berechnung nachvollziehbar erklären
Rechtlich prüfen, nicht addieren
Ein Vertragsblatt mit Modell, letzter Miete, Datum und belegter Berechnung.
§ 557a verlangt die Miete oder Erhöhung in einem Geldbetrag.
§ 557b verlangt eine Erklärung mit nachvollziehbarer Berechnung.
Nein. Vertrag und gesetzliche Grenzen des jeweiligen Modells sind gesondert zu prüfen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.