Schaden beheben
Erforderliche Instandsetzung und Termin erfassen
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Der Zweck der Arbeit bestimmt, welche Informationen vorab nötig sind. Eine Reparatur und eine Verbesserung können in einem Projekt zusammentreffen.
§ 555a BGB betrifft Erhaltungsmaßnahmen, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung erforderlich sind; sie sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, soweit nicht eine Ausnahme eingreift. § 555b definiert Modernisierungsmaßnahmen. Für diese sieht § 555c grundsätzlich eine Ankündigung in Textform spätestens drei Monate vor Beginn mit Art, Umfang, Beginn, Dauer und erwarteten Folgen vor; § 555c Absatz 4 greift nur bei einer Modernisierung, die mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden ist und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führt; beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen. Ein Gesamtpaket braucht daher eine saubere Trennung der einzelnen Arbeiten.
Fiktiver Fall: Undichte Fenster sollen ersetzt und zugleich ein zusätzlicher Sonnenschutz eingebaut werden. Die Verwaltung trennt Schadensbehebung und mögliche Verbesserung, erfasst betroffene Räume und Dauer und prüft die jeweilige Ankündigung. Sie etikettiert nicht das ganze Vorhaben als „nur Reparatur“, um Angaben zu einer Modernisierung auszulassen.
Gesetzliche Grundlagen: § 555a BGB; § 555b BGB; § 555c BGB. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Schaden beheben | Erforderliche Instandsetzung und Termin erfassen | Erhaltungsankündigung prüfen |
| Verbesserung geplant | Maßnahme nach § 555b einordnen | Ankündigung nach § 555c vorbereiten |
| Gemischtes Paket | Arbeiten und Folgen getrennt beschreiben | Rechte und Fristen fachlich prüfen |
Fehlerfall: Die gesamte Maßnahme ohne Einordnung mit einer pauschalen Ankündigungsfrist versehen.
Erforderliche Instandsetzung und Termin erfassen
Maßnahme nach § 555b einordnen
Arbeiten und Folgen getrennt beschreiben
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Erhaltungsankündigung prüfen
Ankündigung nach § 555c vorbereiten
Rechte und Fristen fachlich prüfen
Eine Maßnahmenliste, die Erhaltung und Modernisierung je Arbeit trennt.
§ 555c betrifft Modernisierung und enthält Ausnahmen; § 555a hat einen anderen Maßstab.
Das hängt vom Zweck und konkreten technischen Ergebnis der Maßnahme ab.
Art, Umfang und Zeitraum müssen nach der einschlägigen Norm hinreichend konkret sein.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.