Gemischte Maßnahme
Erhaltung und Verbesserung trennen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
§ 559 BGB knüpft eine mögliche Mieterhöhung an anrechenbare Modernisierungskosten. Erhaltungsanteile, Zuschüsse und gesetzliche Grenzen dürfen nicht ungeprüft in dieselbe Zahl eingehen.
Für die Berechnung werden Maßnahme, Rechnungen, Erhaltungsanteile und Förderungen getrennt dokumentiert. Die anschließende Erklärung und ihr Zeitpunkt sind ein eigener Vorgang nach § 559b BGB.
Fiktiver Fall: Neue Fenster verbessern das Gebäude, ersetzen aber zugleich alte defekte Fenster. Die Verwaltung lässt den Erhaltungsanteil von der Modernisierung trennen, bevor ein Betrag geprüft wird.
Gesetzliche Grundlagen: § 559 BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Gemischte Maßnahme | Erhaltung und Verbesserung trennen | Kostenbasis fachlich prüfen |
| Zuschuss erhalten | Förderanteil belegen | Anrechenbaren Betrag korrigieren |
| Belege fehlen | Rechnungen und Zuordnung anfordern | Keine Miethöhe nennen |
Fehlerfall: Die gesamte Handwerkerrechnung pauschal als umlagefähige Modernisierungskosten übernehmen.
Erhaltung und Verbesserung trennen.
Förderanteil belegen.
Rechnungen und Zuordnung anfordern.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Erhaltung und Verbesserung trennen.
Förderanteil belegen.
Rechnungen und Zuordnung anfordern.
Offene Belege, zuständige Person und nächsten Termin festhalten.
Für die Berechnung werden Maßnahme, Rechnungen, Erhaltungsanteile und Förderungen getrennt dokumentiert. Die anschließende Erklärung und ihr Zeitpunkt sind ein eigener Vorgang nach § 559b BGB.
Die gesamte Handwerkerrechnung pauschal als umlagefähige Modernisierungskosten übernehmen.
Unterlagen und tatsächlichen Zugang nachfordern. Eine Erklärung, Zahlung oder Zustimmung wird nicht automatisch ausgelöst.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.