Übliche Gebrauchsspur
Dauer, Nutzung und Ausgangszustand vergleichen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Nicht jede Gebrauchsspur an Boden, Wand oder Ausstattung ist ein ersatzfähiger Schaden. § 538 BGB sagt, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten hat. Für andere Befunde braucht es Tatsachen zu Zustand, Ursache und Verantwortlichkeit.
Vergleichen Sie den belegten Ausgangszustand mit dem Zustand bei Rückgabe. Erfassen Sie Ort, Ausmaß, Nutzungsdauer und mögliche Ursache. Das Übergabeprotokoll ist ein Beleg, aber aus einem Foto allein lässt sich weder vertragsgemäßer Gebrauch noch ein Anspruch oder Betrag sicher ableiten.
Fiktiver Fall: Nach fünf Jahren zeigen sich Laufspuren im Flur und ein tiefer Bruch in einer Innentür. Die Verwaltung dokumentiert beide Befunde getrennt, zieht Einzugsprotokoll und Vertrag heran und behandelt die üblichen Laufspuren nicht automatisch wie den Bruch.
Gesetzliche Grundlagen: § 538 BGB. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Gebrauchsspur | Nutzungsdauer und Ausgangszustand | § 538 berücksichtigen |
| Auffälliger Defekt | Ursache und Verantwortlichkeit | Einzelfall prüfen |
| Beweislage offen | Protokolle und Fotos ergänzen | Keine pauschale Forderung |
Fehlerfall: Normale Gebrauchsspuren als Schaden abrechnen oder aus dem Alter einer Sache automatisch einen konkreten Ersatzbetrag ableiten.
Dauer, Nutzung und Ausgangszustand vergleichen.
Ausmaß und mögliche Ursache festhalten.
Keine pauschale Forderung aus einem Einzelbild ableiten.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Protokolle, Fotos und Zeitpunkte sichern.
Ort, Art, Umfang und Nutzung beschreiben.
Vertragsgemäßen Gebrauch vom anderen Befund trennen.
Etwaige Ansprüche und Höhe nicht automatisch aus der Liste ableiten.
Nein. Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten.
Nein. Ausgangszustand, Nutzung, Ursache und Vertrag müssen für den konkreten Befund geprüft werden.
Nicht aus dem Gesetzestext allein. Anspruchsgrundlage, Verantwortlichkeit, Belege und Höhe brauchen eine gesonderte Einzelfallprüfung.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.