Ende belegt
Vertrag und Zugang prüfen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
§ 546a BGB betrifft die Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses. Für die Dauer der Vorenthaltung kommen als Entschädigung vereinbarte oder ortsübliche Miete in Betracht; die Voraussetzungen und Dauer sind im Einzelfall zu belegen.
Prüfen Sie zuerst, ob das Mietverhältnis beendet und die Rückgabe tatsächlich ausgeblieben ist. Danach werden Zeitraum, Besitzlage und mögliche Vereinbarungen getrennt dokumentiert.
Fiktiver Fall: Die Wohnung soll zum Monatsende zurückgegeben werden, ist aber noch belegt. Die Verwaltung protokolliert Nutzung und Rückgabeversuche und lässt den konkreten Zeitraum prüfen, bevor sie einen Betrag behauptet.
Gesetzliche Grundlagen: § 546a BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Ende belegt | Vertrag und Zugang prüfen | Rückgabezustand feststellen |
| Vorenthaltung möglich | Zeitraum und Besitz belegen | Anspruch fachlich prüfen |
| Nutzung vereinbart oder streitig | Vereinbarungen und Tatsachen klären | Keine automatische Rechnung |
Fehlerfall: Eine umstrittene Rückgabe oder einvernehmlich verlängerte Nutzung automatisch als vorenthaltene Mietsache abrechnen.
Vertrag und Zugang prüfen.
Zeitraum und Besitz belegen.
Vereinbarungen und Tatsachen klären.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Vertrag und Zugang prüfen.
Zeitraum und Besitz belegen.
Vereinbarungen und Tatsachen klären.
Belege, offene Rechtsfrage und zuständige Person festhalten.
Prüfen Sie zuerst, ob das Mietverhältnis beendet und die Rückgabe tatsächlich ausgeblieben ist. Danach werden Zeitraum, Besitzlage und mögliche Vereinbarungen getrennt dokumentiert.
Eine umstrittene Rückgabe oder einvernehmlich verlängerte Nutzung automatisch als vorenthaltene Mietsache abrechnen.
Nein. Die allgemeine Norm ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts und der zuständigen Person.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.