Eintritt möglich
§§ 563, 563a zuerst prüfen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
§ 564 BGB betrifft den Fall, dass niemand nach §§ 563 oder 563a BGB in das Mietverhältnis eintritt oder es fortsetzt. Erst dann ist die Fortsetzung mit Erben und ein mögliches besonderes Kündigungsrecht zu prüfen.
Der Ablauf beginnt mit einer negativen Eintrittsprüfung und belastbaren Erbnachweisen. Forderungen, Schlüssel und Nachlasskommunikation werden nicht an bloß vermutete Personen gerichtet.
Fiktiver Fall: Niemand aus dem gemeinsamen Haushalt meldet einen Eintritt an. Ein Angehöriger nennt sich Erbe, legt aber keinen Nachweis vor. Die Verwaltung dokumentiert den Stand und klärt die Berechtigung vor einer Erklärung.
Gesetzliche Grundlagen: § 564 BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Eintritt möglich | §§ 563, 563a zuerst prüfen | Eintrittsprüfung abschließen |
| Kein Eintritt | Erbenstellung belegen | § 564 einordnen |
| Nachweis offen | Berechtigung klären | Keine Erklärung auslösen |
Fehlerfall: Eine vermutete Erbenstellung als gesichert behandeln und sofort Kündigung oder Forderung versenden.
§§ 563, 563a zuerst prüfen.
Erbenstellung belegen.
Berechtigung klären.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
§§ 563, 563a zuerst prüfen.
Erbenstellung belegen.
Berechtigung klären.
Offene Belege, zuständige Person und nächsten Termin festhalten.
Der Ablauf beginnt mit einer negativen Eintrittsprüfung und belastbaren Erbnachweisen. Forderungen, Schlüssel und Nachlasskommunikation werden nicht an bloß vermutete Personen gerichtet.
Eine vermutete Erbenstellung als gesichert behandeln und sofort Kündigung oder Forderung versenden.
Unterlagen und tatsächlichen Zugang nachfordern. Eine Erklärung, Zahlung oder Zustimmung wird nicht automatisch ausgelöst.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.