Sammelvergütung
Tatsächliche Tätigkeiten auflösen. Ausgeschlossene Anteile abgrenzen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Eine Hauswartrechnung umfasst laufende Arbeiten, Reparatur und Verwaltung; zusätzliche Reinigung ist parallel angesetzt.
§ 2 Nummer 14 BetrKV grenzt Hauswartkosten nach der tatsächlichen Tätigkeit ab. Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung gehören dort nicht zum umlagefähigen Hauswartanteil. Außerdem dürfen die vom Hauswart ausgeführten Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht zusätzlich angesetzt werden. Eine Sammelrechnung wird deshalb erst nach Tätigkeiten aufgelöst. Vertrag, Umlagevereinbarung und konkrete Kosten bleiben gesondert zu prüfen.
Fiktiver Fall: Der Hauswart reinigt das Treppenhaus, organisiert Verwaltungsunterlagen und führt eine Reparatur aus. In der Abrechnung erscheinen seine gesamte Vergütung und nochmals Arbeitskosten für die Reinigung. Tätigkeitsnachweis und Rechnungen werden zusammengeführt. Für unklare Anteile werden Tätigkeitsnachweise und eine nachvollziehbare Aufteilung angefordert; ein erfundener pauschaler Abschlag macht die Aufteilung nicht belastbar.
Gesetzliche Grundlagen: § 2 Nummer 14 BetrKV. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Sammelvergütung | Tatsächliche Tätigkeiten auflösen | Ausgeschlossene Anteile abgrenzen |
| Reinigung doppelt | Leistung und Rechnungsbezug vergleichen | Doppelansatz prüfen |
| Aufteilung fehlt | Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern | Keine Quote erfinden |
Fehlerfall: Die vollständige Hauswartrechnung ungeprüft übernehmen und dieselbe Arbeitsleistung zusätzlich unter Reinigung berechnen.
Tatsächliche Tätigkeiten auflösen. Ausgeschlossene Anteile abgrenzen.
Leistung und Rechnungsbezug vergleichen. Doppelansatz prüfen.
Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern. Keine Quote erfinden.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Tatsächliche Tätigkeiten auflösen. Ausgeschlossene Anteile abgrenzen.
Leistung und Rechnungsbezug vergleichen. Doppelansatz prüfen.
Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern. Keine Quote erfinden.
Eine belegte Tätigkeitsaufteilung zeigt die Hauswartanteile, ausgeschlossene Tätigkeiten und mögliche doppelt angesetzte Arbeitsleistungen.
Nicht ohne Tätigkeitsabgrenzung. § 2 Nummer 14 schließt bestimmte Instandhaltungs-, Reparatur- und Verwaltungsarbeiten aus.
Die gleiche vom Hauswart ausgeführte Arbeitsleistung darf nicht unter den in Nummer 14 genannten Kostenarten zusätzlich angesetzt werden.
Eine erfundene Quote ersetzt keinen belastbaren Tätigkeitsnachweis. Fehlende Angaben werden zunächst nachgefordert.
Hauswartvertrag, Tätigkeits- oder Zeitaufteilung, Rechnungen und die konkrete mietvertragliche Umlagegrundlage.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.