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Hauswartkosten: Mischleistungen und Doppelansatz prüfen

Eine Hauswartrechnung umfasst laufende Arbeiten, Reparatur und Verwaltung; zusätzliche Reinigung ist parallel angesetzt.

Einordnung

Tätigkeiten statt Sammelbeträge prüfen.

§ 2 Nummer 14 BetrKV grenzt Hauswartkosten nach der tatsächlichen Tätigkeit ab. Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung gehören dort nicht zum umlagefähigen Hauswartanteil. Außerdem dürfen die vom Hauswart ausgeführten Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht zusätzlich angesetzt werden. Eine Sammelrechnung wird deshalb erst nach Tätigkeiten aufgelöst. Vertrag, Umlagevereinbarung und konkrete Kosten bleiben gesondert zu prüfen.

Fiktiver Fall: Der Hauswart reinigt das Treppenhaus, organisiert Verwaltungsunterlagen und führt eine Reparatur aus. In der Abrechnung erscheinen seine gesamte Vergütung und nochmals Arbeitskosten für die Reinigung. Tätigkeitsnachweis und Rechnungen werden zusammengeführt. Für unklare Anteile werden Tätigkeitsnachweise und eine nachvollziehbare Aufteilung angefordert; ein erfundener pauschaler Abschlag macht die Aufteilung nicht belastbar.

Gesetzliche Grundlagen: § 2 Nummer 14 BetrKV. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematische Schritte von Unterlagen über Prüfung und Entscheidung zum nachvollziehbaren Ergebnis.
Die Skizze ordnet den Prüfweg; sie ersetzt keine konkrete Rechts- oder Anlagenprüfung.

Welche Ausgangslage liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
SammelvergütungTatsächliche Tätigkeiten auflösenAusgeschlossene Anteile abgrenzen
Reinigung doppeltLeistung und Rechnungsbezug vergleichenDoppelansatz prüfen
Aufteilung fehltVertrag und Tätigkeitsnachweis anfordernKeine Quote erfinden

Fehlerfall: Die vollständige Hauswartrechnung ungeprüft übernehmen und dieselbe Arbeitsleistung zusätzlich unter Reinigung berechnen.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Sammelvergütung

Tatsächliche Tätigkeiten auflösen. Ausgeschlossene Anteile abgrenzen.

02

Reinigung doppelt

Leistung und Rechnungsbezug vergleichen. Doppelansatz prüfen.

03

Aufteilung fehlt

Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern. Keine Quote erfinden.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Sammelvergütung

    Tatsächliche Tätigkeiten auflösen. Ausgeschlossene Anteile abgrenzen.

  2. 02

    Reinigung doppelt

    Leistung und Rechnungsbezug vergleichen. Doppelansatz prüfen.

  3. 03

    Aufteilung fehlt

    Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern. Keine Quote erfinden.

  4. 04

    Ergebnis festhalten

    Eine belegte Tätigkeitsaufteilung zeigt die Hauswartanteile, ausgeschlossene Tätigkeiten und mögliche doppelt angesetzte Arbeitsleistungen.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Tatsächliche Tätigkeiten auflösen
  • Leistung und Rechnungsbezug vergleichen
  • Vertrag und Tätigkeitsnachweis anfordern
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Ist die gesamte Hauswartvergütung umlagefähig?

Nicht ohne Tätigkeitsabgrenzung. § 2 Nummer 14 schließt bestimmte Instandhaltungs-, Reparatur- und Verwaltungsarbeiten aus.

Darf Reinigung zusätzlich erscheinen?

Die gleiche vom Hauswart ausgeführte Arbeitsleistung darf nicht unter den in Nummer 14 genannten Kostenarten zusätzlich angesetzt werden.

Kann ich einen pauschalen Anteil schätzen?

Eine erfundene Quote ersetzt keinen belastbaren Tätigkeitsnachweis. Fehlende Angaben werden zunächst nachgefordert.

Welche Unterlagen braucht die Prüfung?

Hauswartvertrag, Tätigkeits- oder Zeitaufteilung, Rechnungen und die konkrete mietvertragliche Umlagegrundlage.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.