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Vermietete Eigentumswohnung: Was ist Betriebskostenanteil?

Die WEG-Jahresabrechnung liefert Daten, ist aber keine fertige Mieterabrechnung. Hausgeld enthält auch Positionen außerhalb umlagefähiger Betriebskosten.

Einordnung

Die entscheidende Trennung

§ 28 WEG betrifft Vorschüsse und Nachschüsse der Eigentümergemeinschaft. Ob ein Vermieter Betriebskosten vom Mieter verlangen kann, folgt dagegen aus Mietvertrag und § 556 BGB. § 556a BGB regelt die Verteilung; für vermietete Eigentumswohnungen verweist Absatz 3, wenn nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich auf den zwischen den Eigentümern geltenden Verteilungsmaßstab, soweit dieser billigem Ermessen entspricht. Die WEG-Abrechnung kann also Buchungen und Schlüssel liefern, übernimmt aber nicht die mietrechtliche Prüfung von Kostenart, Zeitraum, Umlage und Vorauszahlungen.

Fiktiver Fall: Die Eigentümerin erhält ein Hausgeldblatt mit Hausmeisterkosten, Instandsetzung, Rücklage und Nachschuss. Für ihre Mieterabrechnung trennt sie die Kostenarten, prüft Mietvertrag und Verteilerschlüssel und gleicht geleistete Mietervorauszahlungen ab. Der Nachschussbetrag wird nicht als ein einziger Betriebskostenposten weitergereicht.

Gesetzliche Grundlagen: § 556 BGB; § 556a BGB; § 28 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematische vier Schritte von Objekt und Vertrag über Vorgang und Zuständigkeit bis zum dokumentierten Ergebnis.
Die Skizze ordnet Unterlagen und Entscheidung, ohne eine Rechtsfolge vorwegzunehmen.

Welche Lage liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
WEG-Abrechnung liegt vorKostenarten und Verteilung je Posten auslesenNicht umlagefähige Anteile abgrenzen
Mietvertrag prüfenVereinbarung und § 556a-Maßstab vergleichenMieteranteil gesondert ermitteln
Nachschuss erscheintUrsprungsposition und Leistungszeitraum auflösenKeine pauschale Weitergabe

Fehlerfall: Die gesamte Hausgeld-Nachzahlung ungeprüft als Mieter-Nachforderung übernehmen.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

WEG-Abrechnung liegt vor

Kostenarten und Verteilung je Posten auslesen

02

Mietvertrag prüfen

Vereinbarung und § 556a-Maßstab vergleichen

03

Nachschuss erscheint

Ursprungsposition und Leistungszeitraum auflösen

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    WEG-Abrechnung liegt vor

    Nicht umlagefähige Anteile abgrenzen

  2. 02

    Mietvertrag prüfen

    Mieteranteil gesondert ermitteln

  3. 03

    Nachschuss erscheint

    Keine pauschale Weitergabe

  4. 04

    Ergebnis festhalten

    Eine Überleitungsrechnung von WEG-Posten zu mietvertraglich geprüften Kostenarten.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Nicht umlagefähige Anteile abgrenzen
  • Mieteranteil gesondert ermitteln
  • Keine pauschale Weitergabe
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Ist Hausgeld gleich Betriebskosten?

Nein. Das Hausgeld umfasst auch andere Kosten und Rücklagen.

Gilt immer derselbe Schlüssel wie in der WEG?

§ 556a Absatz 3 greift nur unter seinen Voraussetzungen; Vertrag und Billigkeit sind zu prüfen.

Kann ein WEG-Nachschuss direkt berechnet werden?

Nicht als Gesamtbetrag ohne Prüfung der enthaltenen Kostenarten.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.