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Ganze Wohnung Dritten überlassen: Erlaubnis prüfen

§ 540 BGB betrifft die Gebrauchsüberlassung an Dritte. Zuerst ist zu klären, ob die ganze Wohnung oder nur ein Teil überlassen werden soll; für einen Teil kann § 553 BGB eine andere Prüfung eröffnen.

Einordnung

Diese Frage zuerst trennen

Der Mietvertrag, die betroffene Fläche, die dritte Person und die geplante Dauer gehören zusammen. Ohne diese Angaben lässt sich die passende Erlaubnisfrage nicht beantworten.

Fiktiver Fall: Ein Mieter zieht für ein Jahr fort und möchte die gesamte Wohnung einem Bekannten überlassen. Die Verwaltung trennt diesen Fall von einer bloßen Zimmeruntervermietung und legt dem Vermieter die konkrete Anfrage vor.

Gesetzliche Grundlagen: § 540 BGB. Stand: 2026-07-10. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer Weg von Unterlagen und Sachverhalt zur rechtlichen Einordnung.
Entscheidungsweg für einen fiktiven Mietvorgang; keine Einzelfallfreigabe.

Welcher Fall liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
Nur ein ZimmerUmfang und Interesse nach § 553 BGB prüfenZur vorhandenen Teiluntervermietungsfrage gehen
Ganze WohnungErlaubnis zur vollständigen Überlassung klärenKonkrete Anfrage an Vermieter richten
Vertrag oder Dauer unklarUnterlagen nachfordernKeine Zustimmung unterstellen

Fehlerfall: Eine Erlaubnis zur Teilüberlassung als Freigabe der ganzen Wohnung werten.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Nur ein Zimmer

Umfang und Interesse nach § 553 BGB prüfen.

02

Ganze Wohnung

Erlaubnis zur vollständigen Überlassung klären.

03

Vertrag oder Dauer unklar

Unterlagen nachfordern.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Nur ein Zimmer

    Umfang und Interesse nach § 553 BGB prüfen.

  2. 02

    Ganze Wohnung

    Erlaubnis zur vollständigen Überlassung klären.

  3. 03

    Vertrag oder Dauer unklar

    Unterlagen nachfordern.

  4. 04

    Ergebnis dokumentieren

    Offene Belege, zuständige Person und nächsten Termin festhalten.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Umfang und Interesse nach § 553 BGB prüfen
  • Erlaubnis zur vollständigen Überlassung klären
  • Unterlagen nachfordern
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Was ist der erste Prüfpunkt?

Der Mietvertrag, die betroffene Fläche, die dritte Person und die geplante Dauer gehören zusammen. Ohne diese Angaben lässt sich die passende Erlaubnisfrage nicht beantworten.

Welcher Fehler ist besonders wichtig?

Eine Erlaubnis zur Teilüberlassung als Freigabe der ganzen Wohnung werten.

Was geschieht bei offenen Angaben?

Unterlagen und tatsächlichen Zugang nachfordern. Eine Erklärung, Zahlung oder Zustimmung wird nicht automatisch ausgelöst.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.