Beschlussquelle
Niederschrift und Beschlusssammlung mit Wortlaut, Datum und betroffener Person zuordnen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Vertrag beschreibt Leistungen. Ob und wie lange eine Person zum WEG-Verwalter bestellt ist, ergibt sich aus dem maßgeblichen Beschluss. Beide Zeitachsen müssen zusammenpassen.
Nach § 26 WEG beschließen die Eigentümer über Bestellung und Abberufung. Für Bestellung, Wiederbestellung und Vertragsende gelten unterschiedliche Regeln. Eine Vertragsunterschrift oder laufende Korrespondenz ersetzt keinen belegten Bestellungsbeschluss. Die rechtliche Wirkung konkreter Formulierungen ist gesondert zu prüfen.
Musterfall: Der neue Verwalter soll am 1. Januar beginnen, doch in der Akte liegt nur ein Vertragsentwurf und eine alte Niederschrift. Die WEG stellt den genauen Bestellungsbeschluss, seinen Zeitraum, etwaige spätere Beschlüsse und den Vertragsstand nebeneinander. Bis das geklärt ist, wird kein lückenloser Bestellungsstatus behauptet.
Gesetzliche Grundlagen: § 26 WEG; § 24 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Niederschrift und Beschlusssammlung mit Wortlaut, Datum und betroffener Person zuordnen.
Beginn, Ende und eine mögliche Wiederbestellung getrennt vom Vertragszeitraum notieren.
Vertretung, Unterlagen und offene Rechtsfragen vor operativer Übergabe benennen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Aktuelle Niederschrift und Beschlusssammlung beschaffen.
Leistungsbeginn und Laufzeit aus dem konkreten Entwurf entnehmen.
Fehlenden oder widersprüchlichen Zeitraum zur rechtlichen Prüfung geben.
Nur bestätigte Zuständigkeiten und offene Schritte in den Startplan übernehmen.
Aus dem Vertrag allein folgt kein nachgewiesener Bestellungsbeschluss. Beschluss und Vertrag getrennt lesen.
Eine Wiederbestellung braucht den nach § 26 WEG erforderlichen Beschluss. Den konkreten Bestand prüfen.
Die Lücke mit Datum, Quelle und zuständiger Prüfstelle offenhalten; keine Vertretungsbefugnis erfinden.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.