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Vermögensbericht: Was zeigt der Stand wirklich?

Ein Vermögensbericht macht Bestände sichtbar. Ob eine neue Maßnahme bezahlt werden kann, verlangt zusätzlich einen Blick auf Beschlüsse, Fälligkeiten und Kontobewegungen.

Einordnung

Bericht und Finanzierung sind zwei Fragen.

§ 28 Absatz 4 WEG verlangt einen jährlichen Vermögensbericht mit Rücklagenstand und Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Ein Berichtsstichtag ist keine Zusage über spätere Liquidität oder den Wert jeder Position. Die konkrete Finanzierung einer Maßnahme bleibt eine eigene Entscheidung.

Musterfall: Der Bericht weist eine Rücklage aus. Parallel läuft eine beschlossene Dachmaßnahme mit noch nicht bezahlten Rechnungen. Die WEG ordnet Bericht, Kontostand, offene Zahlungen und Beschlussstand nach Datum, bevor sie neue Mittel verplant.

Gesetzliche Grundlagen: § 28 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer WEG-Nachweisweg von Unterlagenprüfung bis zum dokumentierten Stand.
Berichtsstichtag und spätere Verpflichtungen bleiben getrennt.
Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Berichtsinhalt

Rücklagenstand und wesentliches Gemeinschaftsvermögen aus dem Original lesen.

02

Stichtage

Bericht, Konten und spätere Zahlungen zeitlich auseinanderhalten.

03

Bindungen

Bereits beschlossene Maßnahmen und Fälligkeiten separat erfassen.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Bericht lesen

    Rücklagen und Vermögenspositionen auflisten.

  2. 02

    Konten abgleichen

    Stichtag und zugehörige Belege zuordnen.

  3. 03

    Folgevorgänge markieren

    Spätere Beschlüsse und Zahlungen als eigene Ebene ergänzen.

  4. 04

    Frage formulieren

    Unklare Position oder Finanzierungsfrage gezielt an die Verwaltung richten.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Vermögensbericht mit Stichtag
  • Passende Konto-/Bestandsnachweise
  • Liste offener Bindungen und Rückfragen
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Ist die Rücklage vollständig frei?

Der Bericht nennt einen Stand; bereits gebundene Mittel und spätere Zahlungen können ihn für neue Maßnahmen verändern.

Ersetzt der Bericht die Jahresabrechnung?

Nein. § 28 WEG behandelt unterschiedliche Unterlagen und Entscheidungen.

Wer erhält den Bericht?

§ 28 Absatz 4 WEG sieht vor, ihn jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.