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Rücklagenstand und wesentliches Gemeinschaftsvermögen aus dem Original lesen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Vermögensbericht macht Bestände sichtbar. Ob eine neue Maßnahme bezahlt werden kann, verlangt zusätzlich einen Blick auf Beschlüsse, Fälligkeiten und Kontobewegungen.
§ 28 Absatz 4 WEG verlangt einen jährlichen Vermögensbericht mit Rücklagenstand und Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens. Ein Berichtsstichtag ist keine Zusage über spätere Liquidität oder den Wert jeder Position. Die konkrete Finanzierung einer Maßnahme bleibt eine eigene Entscheidung.
Musterfall: Der Bericht weist eine Rücklage aus. Parallel läuft eine beschlossene Dachmaßnahme mit noch nicht bezahlten Rechnungen. Die WEG ordnet Bericht, Kontostand, offene Zahlungen und Beschlussstand nach Datum, bevor sie neue Mittel verplant.
Gesetzliche Grundlagen: § 28 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rücklagenstand und wesentliches Gemeinschaftsvermögen aus dem Original lesen.
Bericht, Konten und spätere Zahlungen zeitlich auseinanderhalten.
Bereits beschlossene Maßnahmen und Fälligkeiten separat erfassen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Rücklagen und Vermögenspositionen auflisten.
Stichtag und zugehörige Belege zuordnen.
Spätere Beschlüsse und Zahlungen als eigene Ebene ergänzen.
Unklare Position oder Finanzierungsfrage gezielt an die Verwaltung richten.
Der Bericht nennt einen Stand; bereits gebundene Mittel und spätere Zahlungen können ihn für neue Maßnahmen verändern.
Nein. § 28 WEG behandelt unterschiedliche Unterlagen und Entscheidungen.
§ 28 Absatz 4 WEG sieht vor, ihn jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.