Grundlage
Aktuelle Teilungserklärung und vereinbarte Beschränkung lesen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Eine Verkaufsanzeige mit dem Hinweis „Verwalterzustimmung“ belegt noch nicht, welche Regel im konkreten Wohnungseigentum gilt.
§ 12 WEG erlaubt eine vereinbarte Veräußerungsbeschränkung. Ob eine solche Regel besteht, wer zustimmen darf und welche Folgen im Einzelfall eintreten, ergibt sich nicht aus einem allgemeinen Formular. Auch eine Versagung verlangt rechtliche Prüfung.
Musterfall: Die Maklerin fordert kurzfristig eine Verwalterzustimmung. In der Verwaltungsakte liegt nur ein altes Exposé. Die Teilungserklärung und relevante Änderungen werden beschafft, die zustimmende Stelle identifiziert und der belegte Bearbeitungsstand an die Beteiligten gegeben.
Gesetzliche Grundlagen: § 12 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Aktuelle Teilungserklärung und vereinbarte Beschränkung lesen.
Die im konkreten Fall zustimmende Stelle belegen.
Unterlagen, Entscheidung und möglichen rechtlichen Prüfbedarf datiert führen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Einheit, Beteiligte und gewünschtes Datum erfassen.
§ 12 und konkrete Teilungsunterlagen abgleichen.
Zuständige Stelle und erforderliche Unterlagen dokumentieren.
Nur den belegten Status kommunizieren; Zweifelsfragen prüfen lassen.
Nein. § 12 WEG setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Das lässt sich nicht frei entscheiden. § 12 WEG nennt rechtliche Grenzen; der konkrete Fall braucht Prüfung.
Nein. Der operative Eigentümerwechsel ist ein getrennter Vorgang mit eigenen Nachweisen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.