Gemeinschaftsordnung
Vereinbarung und Beschlusssituation zum Stimmprinzip vor der Zählung lesen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Eine Anwesenheitsliste ist noch kein Stimmenblatt. Gerade bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Vertretung kommt es auf den gültigen Rechts- und Unterlagenstand an.
§ 25 WEG enthält den gesetzlichen Ausgangspunkt für Stimmen, Vollmachten und Stimmverbote. Eine geltende Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung kann für das Stimmprinzip maßgeblich sein. Deshalb wird die Stimmenzahl nicht aus der Zahl der Wohnungen allein abgeleitet; zweifelhafte Stimmen werden vor der Ergebnisfeststellung geprüft.
Musterfall: Acht Wohnungen sind vertreten, eine gehört zwei Personen gemeinsam. Ein weiterer Eigentümer lässt sich per E-Mail bevollmächtigen. Die Verwaltung liest zunächst die Gemeinschaftsordnung, ordnet Eigentümer und Vollmachten dem Tagesordnungspunkt zu und hält eine unklare Stimme offen, statt sie passend zum gewünschten Ergebnis zu zählen.
Gesetzliche Grundlagen: § 25 WEG; § 23 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Vereinbarung und Beschlusssituation zum Stimmprinzip vor der Zählung lesen.
Eigentümerstand, Miteigentum und Vertreter pro Gegenstand zuordnen.
Mögliches Stimmverbot oder fehlende Textformvollmacht als Prüfpunkt markieren.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Gemeinschaftsordnung und einschlägige Beschlüsse bereitlegen.
Eigentümer und Vertretung zum Versammlungsdatum prüfen.
Textformvollmacht und mögliche Ausschlüsse zum jeweiligen Gegenstand lesen.
Nur geprüfte Stimmen nach dem geltenden Prinzip zählen; Restfragen eskalieren.
Nein. Der gesetzliche Ausgangspunkt und die konkrete Gemeinschaftsordnung müssen zum Objekt gelesen werden.
§ 25 Absatz 3 WEG verlangt Textform. Ein fehlender Nachweis wird nicht hinzugedacht.
Für ein belastbares Ergebnis muss ihre Berechtigung geklärt werden; ein Softwarestatus ersetzt diese Prüfung nicht.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.