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Stimmen und Vollmachten: Was zählt für den Beschluss?

Eine Anwesenheitsliste ist noch kein Stimmenblatt. Gerade bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Vertretung kommt es auf den gültigen Rechts- und Unterlagenstand an.

Einordnung

Das konkrete Stimmprinzip zuerst feststellen.

§ 25 WEG enthält den gesetzlichen Ausgangspunkt für Stimmen, Vollmachten und Stimmverbote. Eine geltende Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung kann für das Stimmprinzip maßgeblich sein. Deshalb wird die Stimmenzahl nicht aus der Zahl der Wohnungen allein abgeleitet; zweifelhafte Stimmen werden vor der Ergebnisfeststellung geprüft.

Musterfall: Acht Wohnungen sind vertreten, eine gehört zwei Personen gemeinsam. Ein weiterer Eigentümer lässt sich per E-Mail bevollmächtigen. Die Verwaltung liest zunächst die Gemeinschaftsordnung, ordnet Eigentümer und Vollmachten dem Tagesordnungspunkt zu und hält eine unklare Stimme offen, statt sie passend zum gewünschten Ergebnis zu zählen.

Gesetzliche Grundlagen: § 25 WEG; § 23 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer WEG-Nachweisweg von Eingang über Prüfung und Freigabe zum Abschluss.
Die Zählung folgt dem geprüften Stimmprinzip, nicht der bloßen Anwesenheit.
Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Gemeinschaftsordnung

Vereinbarung und Beschlusssituation zum Stimmprinzip vor der Zählung lesen.

02

Berechtigung

Eigentümerstand, Miteigentum und Vertreter pro Gegenstand zuordnen.

03

Ausnahme

Mögliches Stimmverbot oder fehlende Textformvollmacht als Prüfpunkt markieren.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Regelstand sichern

    Gemeinschaftsordnung und einschlägige Beschlüsse bereitlegen.

  2. 02

    Teilnahme zuordnen

    Eigentümer und Vertretung zum Versammlungsdatum prüfen.

  3. 03

    Stimme prüfen

    Textformvollmacht und mögliche Ausschlüsse zum jeweiligen Gegenstand lesen.

  4. 04

    Ergebnis festhalten

    Nur geprüfte Stimmen nach dem geltenden Prinzip zählen; Restfragen eskalieren.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Geltende Gemeinschaftsordnung und Stimmprinzip
  • Eigentümer- und Vollmachtenliste mit Textformnachweisen
  • Gegenstandsbezogenes Stimmenblatt mit Prüfvermerk
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Hat jede Wohnung automatisch eine Stimme?

Nein. Der gesetzliche Ausgangspunkt und die konkrete Gemeinschaftsordnung müssen zum Objekt gelesen werden.

Reicht eine mündliche Vollmacht?

§ 25 Absatz 3 WEG verlangt Textform. Ein fehlender Nachweis wird nicht hinzugedacht.

Zählt eine unklare Stimme vorläufig mit?

Für ein belastbares Ergebnis muss ihre Berechtigung geklärt werden; ein Softwarestatus ersetzt diese Prüfung nicht.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.