Gleicher Gegenstand
Alle Beteiligten erhalten denselben bestimmten Beschlusstext; spätere Änderungen beginnen eine neue Klärung des Zustimmungsstands.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Eine schnelle E-Mail-Runde ersetzt die Prüfung des Beschlussgegenstands und der tatsächlich erforderlichen Zustimmungen nicht. Jede Antwort braucht einen zuordenbaren Text und einen klaren Stand.
§ 23 Absatz 3 WEG lässt einen Beschluss ohne Versammlung zu, wenn alle Wohnungseigentümer diesem Beschluss in Textform zustimmen. Für einen einzelnen Gegenstand können die Eigentümer beschließen, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Ob ein solcher vorgängiger Beschluss gerade diesen Gegenstand erfasst, muss aus dem Originaltext geprüft werden. Eine fehlende oder unklare Antwort ist nicht automatisch Zustimmung.
Musterfall: Eine WEG soll eine konkrete Angebotsergänzung bestätigen. Sieben von acht Eigentümern antworten per E-Mail. Ohne belegte Sonderregel für genau diesen Gegenstand wird die achte Stimme nicht als stilles Ja gezählt. Die Verwaltung hält identischen Beschlusstext, Empfängerkreis, Zustimmungsnachweise und offene Rückfrage zusammen. Eine rechtlich unklare Stimme oder ein veränderter Text löst Prüfung aus, keine automatische Feststellung.
Gesetzliche Grundlagen: § 23 Absatz 3 WEG: Beschluss ohne Versammlung. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Alle Beteiligten erhalten denselben bestimmten Beschlusstext; spätere Änderungen beginnen eine neue Klärung des Zustimmungsstands.
Eigentümerkreis, Identität und jede in Textform erklärte Zustimmung zum richtigen Text werden zugeordnet.
Ein Beschluss über Mehrheitsentscheidung für einen einzelnen Gegenstand wird im Original geprüft; sonst bleibt die gesetzliche Grundregel maßgeblich.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Beschlusstext, Begründung und Unterlagen auf einen konkreten Gegenstand festlegen.
§ 23 Absatz 3 WEG und etwaigen vorgängigen Beschluss für genau diesen Gegenstand lesen.
Eigentümer, Text, Datum und Zustimmung einzeln dokumentieren; Schweigen offenlassen.
Feststellung und Aufnahme in den Beschlussbestand erst nach vollständiger Prüfung des einschlägigen Wegs.
Nicht automatisch. § 23 Absatz 3 WEG verlangt grundsätzlich Zustimmung aller; eine Mehrheitsregel braucht einen wirksamen Beschluss für einen einzelnen Gegenstand.
Nein. Ohne belegte Zustimmung wird keine Stimme hinzugedacht.
Nein. Die virtuelle Versammlung hat eine eigene Beschlussgrundlage und einen anderen Ablauf. Dieser Ratgeber behandelt nur eine Entscheidung ohne Versammlung.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.