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Hausgeld und Nachschuss: Welches Datum zählt?

Ein Jahresbetrag auf Papier ist nicht automatisch schon fällig. Beschluss, Einzelbetrag und Fälligkeit gehören zusammen.

Einordnung

Die entscheidende Trennung

§ 28 Absatz 1 WEG sieht Beschlüsse über Vorschüsse zur Kostentragung und Rücklagen nach einem Wirtschaftsplan vor. Nach Absatz 2 beschließen die Eigentümer nach Ablauf des Kalenderjahres über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse. Nach Absatz 3 können sie bestimmen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind. Deshalb werden Wirtschaftsplanentwurf, wirksamer Beschluss, Einzelzuordnung und Fälligkeitsregel getrennt gelesen; die bloße Übersendung einer Abrechnung ersetzt diesen Abgleich nicht.

Fiktiver Fall: Eine Eigentümerin erhält im Juni eine Zahlungsaufforderung für einen Nachschuss. Im beigefügten Abrechnungsblatt steht ein Betrag, aber keine Zahlungsfrist. Sie prüft den Beschluss über Nachschüsse samt etwaiger Fälligkeitsregel und die Einzelabrechnung. Eine unklare Frist wird geklärt, bevor aus dem Rechnungsdatum ein Verzug behauptet wird.

Gesetzliche Grundlagen: § 28 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematische vier Schritte von Eingang über Prüfung und Freigabe bis Abschluss.
Die Skizze zeigt einen Prüfablauf, keine automatische Beschluss- oder Rechtsfolge.

Welche Lage liegt vor?

AusgangslagePrüfpunktNächster Schritt
Laufende VorschüsseWirtschaftsplan und § 28-Beschluss zuordnenEinzelbetrag und Fälligkeit abgleichen
NachschussBeschluss nach Jahresende und Einzelzuordnung lesenForderung mit Frist nachvollziehen
Betrag widersprüchlichRechenblatt, Buchungsstand und Beschluss vergleichenUnterschied vor Mahnung klären

Fehlerfall: Den Versand einer Tabelle automatisch als Fälligkeit oder Mahnfreigabe behandeln.

Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Laufende Vorschüsse

Wirtschaftsplan und § 28-Beschluss zuordnen

02

Nachschuss

Beschluss nach Jahresende und Einzelzuordnung lesen

03

Betrag widersprüchlich

Rechenblatt, Buchungsstand und Beschluss vergleichen

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Laufende Vorschüsse

    Einzelbetrag und Fälligkeit abgleichen

  2. 02

    Nachschuss

    Forderung mit Frist nachvollziehen

  3. 03

    Betrag widersprüchlich

    Unterschied vor Mahnung klären

  4. 04

    Ergebnis festhalten

    Eine Forderungszeile mit Beschluss, Einheit, Betrag und Fälligkeitsgrund.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Einzelbetrag und Fälligkeit abgleichen
  • Forderung mit Frist nachvollziehen
  • Unterschied vor Mahnung klären
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Beschließen Eigentümer die Jahresabrechnung als solche?

§ 28 Absatz 2 WEG stellt den Beschluss über Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse in den Mittelpunkt.

Legt § 28 einen einheitlichen Zahltag fest?

Nein. Absatz 3 ermöglicht eine Fälligkeitsbestimmung durch Beschluss.

Reicht die Rechnung für Verzug?

Forderung und Fälligkeit müssen im konkreten Fall geprüft werden.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.