Akutlage
Beobachtung, Zeitpunkt und unmittelbar drohenden Nachteil erfassen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Im Notfall braucht ein Gebäude einen schnellen ersten Schritt. Dieser Schritt ist weder Diagnose noch Freigabe für jede spätere Leistung.
§ 18 Absatz 3 WEG betrifft notwendige Maßnahmen einzelner Eigentümer zur Abwendung eines dem Gemeinschaftseigentum unmittelbar drohenden Schadens. § 27 WEG beschreibt Verwalterbefugnisse, darunter Maßnahmen zur Fristwahrung oder Nachteilsabwendung. Aus diesen Normen folgt keine Blankovollmacht für eine komplette Sanierung; konkrete Beschlüsse, Mandat und Umfang müssen geprüft werden.
Musterfall: Nach einem Wasserrohrbruch wird der Bereich gesichert und der Wasserzufluss gestoppt. Ursache, Eigentumszuordnung und Wiederherstellung sind noch offen. Die Verwaltung dokumentiert Uhrzeit, Auswirkung, Sicherungsauftrag und folgende Prüfung getrennt.
Gesetzliche Grundlagen: § 18 WEG; § 27 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Beobachtung, Zeitpunkt und unmittelbar drohenden Nachteil erfassen.
Sicherungsmaßnahme vom vollständigen Reparatur- oder Sanierungsscope trennen.
Mandat, Beschlüsse und § 27 für den konkreten nächsten Auftrag prüfen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Betroffene Bereiche und Zeitfolge dokumentieren.
Nur den erforderlichen Erstschritt mit klarer Leistung veranlassen.
Ursache, Eigentumsbereich und Optionen fachlich klären.
Beschluss-/Freigabebedarf, Kosten und Abschlussnachweis getrennt führen.
Nein. Nach der Sicherung werden Umfang und Befugnis für weitere Leistungen neu geprüft.
§ 18 Absatz 3 WEG betrifft notwendige Maßnahmen zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens am Gemeinschaftseigentum; den Einzelfall dokumentieren und prüfen.
Nein. Ursache, Eigentumszuordnung, Beschlüsse und Verträge sind getrennte Fragen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.