Beschluss liegt vor
Wortlaut und Datum in Niederschrift und Sammlung vergleichen
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Beschluss in der Sammlung ersetzt nicht die Niederschrift der Versammlung. Für den Nachweis zählen Wortlaut, Zeitpunkt und die gesetzlich vorgesehenen Unterschriften.
§ 24 Absatz 6 WEG verlangt eine unverzüglich aufgenommene Niederschrift über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Sie ist vom Vorsitzenden und einem Wohnungseigentümer zu unterschreiben; ist ein Verwaltungsbeirat bestellt, unterschreibt zusätzlich dessen Vorsitzender oder Vertreter. Die Beschlusssammlung nach § 24 Absatz 7 erfüllt einen anderen Zweck: Sie hält Beschlüsse fortlaufend fest. Beide Dokumente sollten denselben Beschlusswortlaut ausweisen.
Fiktiver Fall: Für eine Dachmaßnahme ist ein Sammlungseintrag vorhanden, doch die versandte PDF der Sitzung trägt keine Unterschrift. Der Eigentümer fragt nicht nur nach einer „richtigen Kopie“, sondern gleicht Sitzungstag, Tagesordnungspunkt und Beschlusswortlaut ab und fordert den Signaturstand an. Eine fehlende Unterschrift ist als offener Nachweis zu behandeln; die Wirksamkeit des Beschlusses lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.
Gesetzliche Grundlagen: § 24 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Beschluss liegt vor | Wortlaut und Datum in Niederschrift und Sammlung vergleichen | Abweichung mit Tagesordnungspunkt benennen |
| Niederschrift ist unsigniert | Vorsitz, Eigentümer und gegebenenfalls Beirat prüfen | Unterschriftsstand nachfordern |
| Unterlagen widersprechen sich | Ursprungsfassung und spätere Korrektur sichern | Konkrete Rechtsfolge prüfen lassen |
Fehlerfall: Sammlungseintrag als unterschriebenes Protokoll ausgeben.
Wortlaut und Datum in Niederschrift und Sammlung vergleichen
Vorsitz, Eigentümer und gegebenenfalls Beirat prüfen
Ursprungsfassung und spätere Korrektur sichern
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Abweichung mit Tagesordnungspunkt benennen
Unterschriftsstand nachfordern
Konkrete Rechtsfolge prüfen lassen
Ein Abgleichblatt mit beiden Wortlauten und dem Signaturstand.
Nein. Sammlung und Niederschrift sind getrennte Unterlagen mit verschiedenen Funktionen.
Nur wenn ein Verwaltungsbeirat bestellt ist; dann unterschreibt Vorsitz oder Vertretung nach § 24 Absatz 6 WEG.
Das lässt sich aus dem fehlenden Nachweis allein nicht pauschal sagen; die konkrete Lage rechtlich prüfen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.