Nutzung
Konkrete Barriere im Zugang und gewünschte Nutzung ohne Diagnose beschreiben.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Rampenfoto zeigt einen Wunsch, noch keine ausführbare Lösung. Der Antrag muss das konkrete Gebäude und die Nutzung beschreiben.
§ 20 Absatz 2 Nummer 1 WEG betrifft angemessene bauliche Veränderungen zum Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen; über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Technische Eignung, betroffene Rechte und Kostenfolge sind damit nicht schon festgelegt. Eine individuelle gesundheitliche Angabe ist für diese allgemeine Checkliste nicht erforderlich.
Musterfall: Eine Eigentümerin möchte den Hauseingang besser erreichen. Ein Produktlink für eine Rampe liegt vor, aber Maße, Türbereich, Befestigung und Nutzung anderer Bewohner fehlen. Diese Punkte gehen in eine fachliche Variantenprüfung, bevor die WEG eine bestimmte Ausführung bespricht.
Gesetzliche Grundlagen: § 20 WEG; § 21 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Konkrete Barriere im Zugang und gewünschte Nutzung ohne Diagnose beschreiben.
Ort, Bauteile, Maße und mögliche Folgen für andere Nutzungen erfassen.
Fachlich geprüfte Variante und WEG-Entscheidung getrennt vorbereiten.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Zugangssituation und Ziel beschreiben.
Fotos, Pläne und betroffene Gemeinschaftsbereiche zuordnen.
Maße, Sicherheit und Ausführungsvarianten geeigneten Fachleuten geben.
Konkrete Variante, Kostenfrage und Restpunkte vorlegen.
Nein. Die konkrete Durchführung, Sicherheit und betroffene Rechte müssen geprüft werden.
Nein. Hier geht es um das Nutzungsziel und die bauliche Situation.
§ 21 WEG und der konkrete Maßnahmen- und Beschlussstand sind gesondert zu prüfen.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.