Eingriff und Bestand
Betroffene Bauteile, Lage, Maße und technische Schnittstellen werden aus Plänen und Fotos erkennbar. Unklare Bestandteile bleiben als Prüfpunkt markiert.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Ein Antrag wird erst prüfbar, wenn klar ist, was am Gemeinschaftseigentum geändert werden soll, welche Unterlagen vorliegen und worüber die Gemeinschaft entscheiden soll.
§ 20 WEG betrifft Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen. Ob ein konkretes Vorhaben darunter fällt und welche Kostenregel gilt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Skizze und ein Kostenrahmen ersetzen diese Prüfung nicht.
Dieser Ratgeber hilft beim Ordnen eines einzelnen Beschlussgegenstands. Er klärt weder Genehmigungen noch einen Anspruch auf Zustimmung. Auch besondere Fälle nach § 20 Absatz 2 WEG müssen anhand des tatsächlichen Vorhabens geprüft werden.
Gesetzliche Grundlagen: § 20 WEG: Bauliche Veränderungen; § 23 Absatz 2 WEG: Gegenstand der Einberufung. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Betroffene Bauteile, Lage, Maße und technische Schnittstellen werden aus Plänen und Fotos erkennbar. Unklare Bestandteile bleiben als Prüfpunkt markiert.
Angebot, Finanzierung, laufende Kosten und mögliche Rückbaufragen werden getrennt dargestellt. Die Kostentragung wird nicht aus dem Antragstext unterstellt.
Die Vorlage bezeichnet den konkreten Gegenstand und die zu entscheidende Variante. Das ist von späterer Ausführung und nötigen Fachfreigaben zu unterscheiden.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Ort, Zweck, Umfang und betroffene Bauteile mit Planstand festhalten.
Technische Schnittstellen, Genehmigungen und mögliche Rechte Dritter als eigene Fragen markieren.
Angebote, Folgekosten und vorgeschlagene Finanzierung mit Quellen nebeneinanderstellen.
Vor Einladung den Gegenstand eindeutig formulieren und offene Rechts- oder Fachfragen kenntlich machen.
Sie kann den Vorgang starten. Für eine belastbare Entscheidung braucht die Gemeinschaft regelmäßig eine konkrete Beschreibung des Eingriffs und seiner Auswirkungen.
Nein. § 20 WEG unterscheidet verschiedene Konstellationen. Ob und wie ein Vorhaben beschlossen oder gestattet werden kann, muss am Einzelfall geprüft werden.
Das lässt sich aus der bloßen Maßnahmebeschreibung nicht ableiten. Beschluss, gesetzliche Regeln und konkrete Gestaltung müssen gesondert geprüft werden.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.