Was diese Leistung leistet
Sonderverwaltung ist kein pauschaler Sammelbegriff. Gemeint sind klar abgegrenzte Aufgaben außerhalb einer vollständigen Objekt- oder WEG-Verwaltung, insbesondere die Verwaltung von einzelnem Sondereigentum. Vor Beginn wird festgelegt, welches Eigentum, welche Verträge und welche Schnittstellen tatsächlich zum Mandat gehören.
Geeignete Ausgangslagen
- Eigentümer einzelner vermieteter Wohnungen innerhalb einer WEG
- auswärtige Eigentümer mit Bedarf an lokaler Mieter- und Vorgangsbetreuung
- zeitlich oder sachlich klar begrenzte Verwaltungsaufgaben mit übergebbaren Unterlagen
- Mandate mit benannter Schnittstelle zur zuständigen WEG- oder Objektverwaltung