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WEG-Versicherung: Was belegt die Police?

Eine Beitragsrechnung nennt den verlangten Beitrag. Sie erklärt noch nicht, welche Gefahr, welcher Zeitraum und welches Objekt im aktuellen Vertrag erfasst sind.

Einordnung

Deckung nur aus Vertragsunterlagen prüfen.

§ 19 Absatz 2 Nummer 3 WEG nennt angemessene Versicherungen des gemeinschaftlichen Eigentums und gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Ob ein konkreter Schaden versichert ist, steht nicht schon im Gesetz oder in einer Beitragsrechnung; dafür braucht es aktuelle Police, Bedingungen und fallbezogene Prüfung. Akute Sicherung wartet nicht auf eine Deckungszusage.

Musterfall: Nach einer Dachundichtigkeit liegt in der Akte eine Vorjahresrechnung. Die Verwaltung beschafft Police und Versicherungsdaten, ordnet Objekt und Schadenzeitpunkt zu und dokumentiert eine offene Deckungsfrage. Betroffene erhalten den bestätigten Sachstand, keine voreilige Regulierungsaussage.

Gesetzliche Grundlagen: § 19 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Schematischer Nachweisweg von Meldung über Prüfung und Freigabe zum Abschluss.
Policenstand und Schadenentscheidung sind verschiedene Prüfschritte.
Worauf es ankommt

Drei Punkte, die die Entscheidung tragen.

01

Originalpolice

Vertrag, Bedingungen und aktueller Stand statt nur Rechnung lesen.

02

Objektbezug

Versicherte Gemeinschaftsbereiche und Laufzeit abgleichen.

03

Schadenweg

Meldungsstand, Akutsicherung und Deckungsprüfung trennen.

Arbeitsweg

Vom offenen Punkt zum nachvollziehbaren Ergebnis.

Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.

  1. 01

    Unterlagen beschaffen

    Police, Nachträge und Kontaktstelle erfassen.

  2. 02

    Bestand zuordnen

    Objekt, versicherte Risiken und Zeitraum aus Originalen lesen.

  3. 03

    Schaden abgleichen

    Zeit und betroffene Teile fachlich klären lassen.

  4. 04

    Status melden

    Nur bestätigte Fakten und offene Deckungsprüfung rückmelden.

Nachweis statt Versprechen

Was am Ende rücklesbar sein sollte.

  • Aktuelle Police und Nachträge
  • Objekt-/Risikenübersicht mit Laufzeit
  • Datiertes Blatt für Meldung und offene Deckungsfrage
Fragen

Kurz und belastbar eingeordnet.

Beweist die Beitragsrechnung Versicherungsschutz für den Schaden?

Nein. Sie ersetzt keine Prüfung von Police, Bedingungen und konkretem Fall.

Darf die Verwaltung eine Regulierung zusagen?

Nicht aus der Bestandsliste. Über Deckung und Regulierung wird im zuständigen Versicherungsweg entschieden.

Soll die Akutsicherung warten?

Nein. Die erforderliche Sicherung wird organisatorisch getrennt vom späteren Deckungsentscheid betrachtet.

Objektbezug

Nicht jede allgemeine Antwort passt zu jedem Gebäude.

Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.