Unterlagen
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und wesentliche Belege in passendem Stand sichten.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Der Beirat prüft die Grundlagen. Die Gemeinschaft entscheidet über Vorschüsse und später über Nachschüsse oder die Anpassung beschlossener Vorschüsse. Diese Rollen dürfen nicht ineinanderfallen.
Nach § 29 Absatz 2 WEG sollen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vor den Beschlüssen nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 vom Beirat geprüft und mit seiner Stellungnahme versehen werden. Die Beschlussgegenstände sind Vorschüsse zur Kostentragung und zu Rücklagen sowie Nachschüsse oder die Anpassung beschlossener Vorschüsse; ein pauschaler „Beschluss über die Jahresabrechnung“ trifft die gesetzliche Formulierung nicht.
Musterfall: Zwei Positionen im Wirtschaftsplan weichen stark vom Vorjahr ab, in der Jahresabrechnung fehlt eine Belegerläuterung. Der Beirat notiert Quelle, Frage, Antwort und Restpunkt. Seine Stellungnahme geht mit den Unterlagen an die Eigentümer, ohne deren Entscheidung vorwegzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen: § 29 WEG; § 28 WEG. Stand: 2026-09-27. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und wesentliche Belege in passendem Stand sichten.
Große Änderungen mit Herkunft und Antwort dokumentieren.
Beirat prüft und nimmt Stellung; Eigentümer fassen die § 28-Beschlüsse.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Wesentliche Positionen und fehlende Unterlagen markieren.
Beleg- und Verteilungsfragen an die Verwaltung geben.
Erklärte und offene Punkte sichtbar trennen.
Stand datieren und vor den konkreten Finanzbeschluss legen.
Nein. Der Beirat prüft und versieht die Unterlagen mit einer Stellungnahme; die Eigentümer entscheiden über die in § 28 genannten Zahlungsgegenstände.
Die Prüfliste benennt den benötigten Belegpfad; sensible Detaildaten bleiben zweckgebunden.
Die Frage mit Quelle und Auswirkung offen ausweisen, statt sie als geprüft zu markieren.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.