Wartung abgerechnet
Anlage und Wartungsumfang zuordnen. Prüfberichte separat suchen.
Wissen / Vorgänge & Fachthemen
Im Kalender steht ein Wartungstermin, aber der letzte Haupt-/Zwischenprüfbericht und der zuständige Prüfweg sind nicht zugeordnet.
Für die von Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV erfassten Aufzugsanlagen sind Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen getrennte Vorgänge. Nummer 4 beschreibt wiederkehrende Hauptprüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle und die Zwischenprüfung zwischen zwei Hauptprüfungen. Eine Wartungsrechnung ersetzt diese Prüfberichte nicht. Welche Anlage erfasst ist, welcher Prüfstand gilt und welche konkrete Frist maßgeblich ist, muss anhand der Anlagenunterlagen und der geltenden Vorschriften festgestellt werden.
Fiktiver Fall: Nach einem Wartungseinsatz steht die Anlage im Kalender auf „erledigt“. Der letzte Prüfbericht und die Zwischenprüfung fehlen in der Ablage. Die Verwaltung fordert die zur eindeutigen Anlage gehörenden Nachweise an und trennt die Aufgaben. Offene sicherheitsrelevante Feststellungen werden der fachlich zuständigen Stelle vorgelegt; ein Kalenderstatus bestätigt keinen sicheren Betrieb.
Gesetzliche Grundlagen: Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4 BetrSichV; § 16 BetrSichV: Wiederkehrende Prüfung. Stand: 2026-09-28. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
| Ausgangslage | Prüfpunkt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Wartung abgerechnet | Anlage und Wartungsumfang zuordnen | Prüfberichte separat suchen |
| Hauptbericht vorhanden | Anlagenbezug und nächsten Prüfstand lesen | Zwischenprüfung zuordnen |
| Nachweis fehlt | BetrSichV und Anlagenunterlagen prüfen | Zuständige Prüfstelle einbeziehen |
Fehlerfall: Wartungsrechnung oder Funktionskontrolle als Ersatz des erforderlichen ZÜS-Prüfnachweises ablegen.
Anlage und Wartungsumfang zuordnen. Prüfberichte separat suchen.
Anlagenbezug und nächsten Prüfstand lesen. Zwischenprüfung zuordnen.
BetrSichV und Anlagenunterlagen prüfen. Zuständige Prüfstelle einbeziehen.
Der Ablauf trennt Aufnahme, Prüfung, Freigabe und Nachweis. Dadurch bleibt sichtbar, wer wann entscheidet.
Anlage und Wartungsumfang zuordnen. Prüfberichte separat suchen.
Anlagenbezug und nächsten Prüfstand lesen. Zwischenprüfung zuordnen.
BetrSichV und Anlagenunterlagen prüfen. Zuständige Prüfstelle einbeziehen.
Eine Anlagenübersicht trennt Wartungsumfang, Haupt- und Zwischenprüfnachweise, zuständige Prüfstelle und offene Feststellungen.
Nein. Wartung und wiederkehrende Prüfung haben unterschiedliche Aufgaben und Nachweise.
Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 4 beschreibt sie zwischen zwei Hauptprüfungen mit eigenem Prüfumfang und Prüfweg.
Für den nachvollziehbaren Anlagenstand werden die zugehörigen Prüfbescheinigungen und offenen Feststellungen zugeordnet.
Anwendungsbereich, Anlagenidentität und konkrete Prüffrist müssen anhand der geltenden Norm und Anlagenunterlagen geprüft werden.
Wir erfassen Objekt, Verwaltungsart, offene Vorgänge und Unterlagen. Danach ist klar, welcher Scope geprüft werden kann.